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Tobias H. Strömer Elektronische Willenserklärung: Verträge per E-Mail Wer über eine eigene E-Mail-Adresse oder gar eine Homepage verfügt, wird früher oder später seine Internet-Präsenz auch dazu nutzen, Waren oder Dienstleistungen an den Mann zu bringen. Wer sich nicht nur aufs Werben beschränken möchte, muss dazu auf elektronischem Weg rechtsverbindliche Erklärungen abgeben oder entgegennehmen. |
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