K&R 2002, 306 |
Tobias H. Strömer First come - first serve: Keine Regel ohne Ausnahme Anmerkung zu BGH, Urteil vom 22.11.01 - I ZR 138/99, K&R 2002, 309 - shell.de: Geahnt haben es aufmerksame Beobachter schon lang, jetzt ist es amtlich: Beim Domain-Streit zwischen Gleichnamigen hat derjenige die Nase vorn, der die Adresse zuerst für sich registrieren konnte. Anders verhält es sich aber dann, wenn einer der beiden Domain-Prätendenten weitaus bekannter ist als der andere. |
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