Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (PflAV)

bibliotecaSeit dem 23. Oktober 2008 müssen alle Inhalte, die zu nicht privaten Zwecken im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden, der Deutschen Nationalbibliothek in Kopie zur Verfügung gestellt werden. Wer sich an die Verpflichtung nicht hält und seine Website nicht meldet, dem droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 €. Die Verordnung zu dem bizarren Gesetz ist jetzt in Kraft getreten. Ob und gegebenenfalls wie die Verordnung jemals angewendet werden wird, bleibt abzuwarten. Im Moment sieht es nicht danach aus, als müsse sich der Betreiber einer Internetseite ernsthaft Sorgen machen.

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