Gemeinschaftsmarken werden billiger

000946 unionsmarken werden billigerAnfang Mai werden die Gebühren für die Registrierung von europäischen Gemeinschaftsmarken beim Harmonisierungsamt in Alicante um 40% gesenkt. Die Gebührensenkung tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Statt der bisherigen zweigeteilten Gebühr für Anmeldung und Eintragung wird, wie auch beim Deutschen Patent- und Markenamt, nur noch einmal eine pauschale Gebühr anfallen - und zwar bei Anmeldung der Marke. Dadurch wird das Verfahren für die Anmelder erleichtert, weil weniger Fristen beachtet werden müssen und auch nur einmal eventuelle Bankgebühren bei Zahlungen anfallen.

 

 

Für die Registrierung von Gemeinschaftsmarken stellen sich die Gebührensenkungen wie folgt dar:

  alte Gebühren                        neue Gebühren                        

E-Filing                  

1.600 €

   900 €
analoge Registrierung            1.750 € 1.050 €

Die weitere Anmeldegebühr in Höhe von 150 € für jede zusätzliche ab drei Klassen fällt weiterhin an. Dafür entfallen die gesonderten Eintragungsgebühren in Höhe von weiteren 150 € für jede zusätzliche Klasse.

Es stellt sich für Anmelder nunmehr die Frage, ob sie mit einer Anmeldung abwarten sollen, bis die Gebühren gesenkt sind. Je länger abgewartet wird, umso höher ist das Risiko, dass in der Zwischenzeit eine identische oder ähnliche Marke angemeldet wird und damit prioritätsälter ist. Das könnte wiederum zu Konflikten führen - sogar zur Löschung der später angemeldeten und damit prioritätsjüngeren Marke. Andererseits stellt die Gebührensenkung in Höhe von 40% eine erhebliche Kostenerleichterung dar.

Unter bestimmten Umständen kann eine Anmeldung vor Gültigkeit der Gebührensenkung jedoch trotzdem ohne die alten Eintragungsgebühren zur Registrierung der Marke führen: sollte eine vor Gebührensenkung angemeldete Marke die Hürde zur Eintragungsgfähigkeit erst nach Gültigkeit der Gebührensenkung erreichen, so fällt keine Eintragungsgebühr an.

Gerne erörtern wir mit Ihnen die für Sie beste Vorgehensweise und unterstützen Sie bei der Anmeldung Ihrer Gemneinschaftsmarke.

Mehr Informationen zu den Gebührenänderungen des Harmonisierungsamts finden unter den nachfolgenden Links:

Bekanntmachung des HABM

Übersicht über Gebührenänderungen

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