BGH, Urteil vom 22.11.17, VIII ZR 83/16 - Paypal-Käuferschutz
Bezahlt der Käufer den Kaufpreis vereinbarungsgemäß über Paypal an den Verkäufer, so erlischt die Kaufpreisforderung des Verkäufers. Erhält der Käufer aber den Kaufpreis im Rahmen des Paypal-Käuferschutzes wieder, so führt das dazu, dass der Kaufpreisanspruch des Verkäufers wieder auflebt. Der Verkäufer kann den Käufer dann wieder voll in Anspruch nehmen, insbesondere, weil Paypal bei der Frage, ob Käuferschutz gewährt wird, nur eine vereinfachte Prüfung der Sachlage vornimmt.