Die Content Solution GmbH schreibt angebliche Kunden, die auf der mit der Domain »maps-routenplaner.online« adressierten Website ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, an und fordert sie auf, Abonnement-Gebühren für eine zweijährige Mitgliedschaft in Höhe von 500,00 € zu zahlen. Kostenpflichtig zur Verfügung gestellt wird während dieser Zeit ein Routenplaner.
Content Solution GmbH: Der Hintergrund
Auf der Website wird ein Routenplaner angeboten, auf den ersten Blick umsonst. Zwar findet sich unterhalb des Routenplaners rechts in einer Spalte der sogar in rot gehaltene Hinweis im Fließtext, dass die ersten 24 Monate der Mitgliedschaft bei einer Anmeldung 500,00 € kosten. Dieser Hinweise dürfte aber unwirksam sein, da ein Nutzer mit ihm nicht rechnen muss. Eine Verteidigung gegen den geltend gemachten Zahlungsanspruch, der interessanter Weise durch die Übersendung des Codes von Amazon-Gutscheinen erfüllt werden soll, ist deshalb sehr erfolgversprechend.
Content Solution GmbH: Die Taktik
Wer sich selbst gegen den Anspruch zur Wehr setzen möchte, sollte unbedingt darauf achten, dass er über die der Content Solution GmbH durch die Nutzereingabe bereits bekannte E-Mail-Adress keine weiteren Daten mitteilt. Die Verfolgung von Ansprüchen ist damit nicht möglich. Uns ist bislang auch kein Fall bekannt, in dem die Content Solution GmbH ihren angeblichen Zahlungsanspruch jemals gerichtlich geltend gemacht hätte.
Wenn Sie klargestellt wissen müssen, dass ein Zahlungsanspruch nicht besteht, setzen wir uns selbstverständlich gerne mit dem Unternehmen in Verbindung und erheben gegebenenfalls auch negative Feststellungsklage für Sie. Falls Sie über einen Vertragsrechtsschutz verfügen, sollten die hierbei anfallenden Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Bitte beachten Sie grundsätzlich: Es werden selten so viele Fehler gemacht wie bei der voreiligen Reaktion auf eine Abmahnung ohne qualifizierte anwaltliche Hilfe. Rechtsanwälte, die sich mit der Abwehr von Abmahnungen auskennen, sind ihr Honorar wert. Wir weisen darauf nicht nur im eigenen Gebühreninteresse hin, sondern auch, weil wir und Kollegen immer wieder mit Fällen konfrontiert werden, in denen mit Vorschlägen aus dem Freundeskreis oder Vorgaben aus Internetforen auf Abmahnungen reagiert wurde und Mandanten sich dann an uns wenden, weil sie die häufig enormen wirtschaftlichen Folgen der Abgabe einer falschen Unterlassungserklärung selbst nicht überschaut haben.
Wir stehen vielen Fällen in engem Kontakt mit Kollegen, die andere Unternehmen vertreten, die ebenfalls abgemahnt wurden. Deshalb werden wir wechselseitig und regelmäßig auch über Entwicklungen in anderen anhängigen Verfahren informiert, um reagieren zu können. Bitte beachten Sie, dass die vorstehende Darstellung natürlich keine verbindliche Rechtsberatung, sondern nur eine unverbindliche und auf unserer Erfahrung mit dem Anbieter beruhende erste Einschätzung ist. Rufen Sie uns gerne an, wenn wir Sie unterstützen sollen.