BB 2012, 1185 |
Tobias H. Strömer BGH: Muster der Widerrufsbelehrung muss vollständig übernommen werden Die gesetzliche Widerrufsfrist beginnt erst, wenn der Verbraucher gesetzeskonform über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Wird eine Musterbelehrung des Gesetzgebers übernommen, muss der verwendete Text dem Muster vollständig entsprechen. Bereits kleine Änderungen lassen die Privilegierung des Musters entfallen. |
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