2012-05-07_bb

BB 2012, 1185 

Tobias H. Strömer

BGH: Muster der Widerrufsbelehrung muss vollständig übernommen werden
Besprechung zu BGH, Urt. v. 01.03.12, III ZR 83/11

Die gesetzliche Widerrufsfrist beginnt erst, wenn der Verbraucher gesetzeskonform über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Wird eine Musterbelehrung des Gesetzgebers übernommen, muss der verwendete Text dem Muster vollständig entsprechen. Bereits kleine Änderungen lassen die Privilegierung des Musters entfallen.

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