VerwG Münster, Urt. v. 26.09.08, 7 K 1473/07 - Gebührenpflicht für Internetrechner

Wer einen internetfähigen Computer besitzt, muss allein deshalb noch keine Rundfunkgebühren zahlen. Die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächliche Nutzung eines internetfähigen PCs zum Rundfunkempfang trifft die Rundfunkanstalten.

VG Köln, Beschl. v. 07.08.08, 1 L 872/08 - Listbroking

Einverständniserklärungen, die im Wege des sog. Listbrokings von Drittunternehmen als (formularmäßige) Einverständniserklärungen »angemietet« oder erworben werden, stellen keine wirksame Einwilligung in automatisierten Werbeanrufe dar. Solche vorformulierten Einwilligungserklärungen in spätere telefonische Werbeanrufe, die ein Kunde im Zusammenhang mit Geschäften bei anderen Unternehmen abgegeben hat, sind wegen unangemessener Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 S. 1; Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. 

Streitwert: 40.000 €

VG Frankfurt, Beschl. v. 18.07.08, 1 L 1829/08.F - Provider haftet für unerlaubte [...]

Ein Internetprovider, der im Internet Seiten eines  Kunden veröffentlicht, auf denen für unerlaubte Versicherungsgeschäfte geworben wird, ist ein eilnbezogenes Unternehmen im Sinne des § 87 f Abs. 1 S. 5 VAG. Maßnahmen der Aufsichtsbehörde gegen den eingentlichen Betreiber des Versicherungsgeschäfts oder gegen denjenigen, auf den Teilfunktionen des Versicherungsgeschäfts ausgelagert worden sind, vollziehbare aufsichtsrechtlliche Verfügungen ergangen sind.

Fundstelle: K&R 2008, 703

Streitwert: 2.500 €

Hess. VGH, Urt. v. 09.02.04, 11 TG 3060/03 - Private Sportwettenvermittlung

Unter Beachtung der aktuellen EuGH-Rechtsprechung begegnet es erheblichen Bedenken, einem in Deutschland ansässigen Unternehmen die Vermittlung von Sportwetten, die durch einen ausländischen Anbieter veranstaltet werden, auf der Grundlage von § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 SpW/LottG bzw. § 284 StGB zu untersagen.

VG Arnsberg, Urt. v. 6.12.02, 13 L 1848/02 - Sperrungsverfügung I

Ordnet die Behörde die Vollziehung einer Sperrungsverfügung gem. § 18 MDStV an, wird die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Verfügung nicht wiederhergestellt. Einer Anhörung des Betroffenen bedarf es vor dem Erlass der Vollziehungsanordnung nicht. Das Interesse eines Access-Providers einstweilen die Schaltung zu zwei Internetseiten bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens vermitteln zu können, tritt hinter die öffentlichen Interessen an einer sofortigen Sperrung der Seiten bis zum Abschluss des Verfahrens zurück.

OVG Rheinland-Pfalz, Urt. von 08.09.98, 6 C 10168/98.OVG - E-Mail-Doktor II

Die Berufsordnung für Zahnärzte in Rheinland-Pfalz, die u.a. eine Werbung für die eigene Praxis mit der Besprechung von Heilmitteln oder Heilverfahren, Veröffentlichungen und Vorträgen auf einer Website verbietet, ist verfassungsrechtlich unbedenklich.

Streitwert: 4.000 €

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