EuGH, Urt. v. 29.07.19, C-476/17 - Kraftwerk / Moses Pelham

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Das Sampling kann einen Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers darstellen, wenn es ohne dessen Zustimmung erfolgt. Die Nutzung eines Audiofragments, das einem Tonträger entnommen wurde, in geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbarer Form stellt jedoch auch ohne Zustimmung keinen Eingriff in diese Rechte dar.

Die Pressemitteilung des EuGH finden Sie hier, den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

LG Düsseldorf, Urt. v. 18.07.19, 14c O 158/18 - Unternehmenslogo

olg duesseldorfEin Unternehmenslogo, das aus einem Schriftzug (dem Unternehmensnamen) und einem grafischen Element in Form von zwei zusammengesetzten vorbekannten geometrischen Figuren (Blitz) besteht, genießt keinen urheberrechtlichen Schutz, da ihm die erforderliche Schöpfungshöhe fehlt. Eine möglicherweise große Bekanntheit des Logos als Marke lässt nicht ohne Weiteres darauf schließen, dass es aus urheberrechtlicher Sicht besonders künstlerisch gestaltet wurde.


eigenesacheStreitwert: 5.780,20 €

BGH, Urteil vom 27.07.17, I ZR 68/16 - Filesharing in der Familie

bghDer beklage Anschlussinhaber kann der ihm obliegenden sekundären Darlegungslast zu der Frage, ob und gegebenenfalls welche weiteren Personen selbständig Zugang zu seinem Internetanschluss gehabt haben und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen, dadurch nachkommen, indem er darlegt, dass seine Ehefrau den Interenetanschluss eigenständig und regelmäßig unter anderem zum Besuch von »Youtube« genutzt habe.

Dem Inhaber eines privaten Internetanschlusses ist nicht abzuverlangen, zur Abwendung seiner täterschaftlichen Haftung die Internetnutzung seines Ehegatten zu dokumentieren.

An der ernsthaften Möglichkeit der Täterschaft der Ehefrau fehlt es nicht deshalb, weil es sich bei dem betroffenen Werk um einen Ego-Shooter handelt.

Quelle: juris.bundesgerichtshof.de

LG Düsseldorf, Urt. v. 18.05.17, 37 O 82/16 - Abmahnhinweis

lg duesseldorfWer Mitbewerber auf der eigenen Website darauf hinweist, dass im Fall einer kostenpflichtigen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung auch die Website des Abmahnenden auf Rechtsfehler überprüft werden wird, handelt rechtsmissbräuchlich. Er hat dann keinen Anspruch auf Erstattung der ihm im Rahmen einer Gegenabmahnung entstandenen Anwaltshonorare.

eigenesacheStreitwert: 1.832,01 € 

OLG Hamburg, Urt. v. 26.01.17, 5 U 138/13 - Kein Haftungsprivileg für Onlinebuchhändler

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Ein Onlinebuchhändler, der einen Kalender mit Personenfotos vertreibt, haftet für damit einhergehende Persönlichkeitsrechtsverletzungen als Täter und kann sich auf ein Haftungsprivileg auch dann nicht berufen, wenn er den Kalender im Streckengeschäft verkauft und die in seinem Onlineshop wiedergegebenen Abbildungen von Großhändlern oder Verlagen zur Verfügung gestellt wurden. Wenn er es unterlässt, einen Fotokalender ohne Prüfung der persönlichkeitsrechtlichen Zulässigkeit seines Inhaltes zu vertreiben, handelt er auch schuldhaft und ist zum Schadensersatz verpflichtet. 

eigenesacheStreitwert: 72.000,00 € 

AG Düsseldorf, Urt. v. 24.01.17, 11 C 51/16 - Filesharing

lg duesseldorf

Umstände, die es möglich erscheinen lassen, dass im Zeitpunkt der Rechtsverletzung weitere Personen als der Anschlussinhaber Zugriff auf den Internetanschluss hatten, muss dieser darlegen und beweisen. Außerdem trifft ihn eine sekundäre Darlegungslast im Rahmen des Zumutbaren dazu vorzutragen, inwieweit etwaige Mitnutzer von ihren Fähigkeiten her sowie in zeitlicher Hinsicht in der Lage waren, die Rechtsverletzung zu begehen. Ist der Anschlussinhaber dieser sekundären Darlegungslast nachgekommen, trifft den Verletzten die Beweislast für das Begehen der Rechtsverletzung durch den Anschlussinhaber.

eigenesacheStreitwert: 1.667,00 € 

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