Wird auf einer Website, die in Frankreich abrufbar ist, ein urheberrechtlich geschützter Text veröffentlicht, findet französisches Strafrecht Anwendung. Zudem sind die französischen Strafgerichte international zuständig. Eine Verurteilung setzt allerdings voraus, dass die Website eine hinreichend enge Beziehung zu Frankreich und zu französischen Internetnutzern aufweist. Bei der Online-Ausgabe einer italienischen Zeitung, die ausschließlich in italienischer Sprache veröffentlicht wird, fehlt es an einer solchen Beziehung.
Fundstelle: NJW 2004, 3344