LG München I, Urt. v. 26.09.13, 4 HK 0 3214/13 - Kumulative Klagehäufung

eigenesache Wird ein einheitliches Klagebegehren auf mehrere Schutzrechte gestellt, die nicht kumulativ verfolgt werden sondern verschiedene prozessuale Ansprüche enthalten, muss der Kläger, um dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu genügen, die Reihenfolge bezeichnen, in der er die Streitgegenstände geltend machen will.

Streitwert: 30.000 €

Landgericht Düsseldorf

LG Düsseldorf, Urt. v. 19.07.13, 34 O 124/12 – Werbefolien

eigenesache Die Bewerbung und der Verkauf von Folien, auf denen sich fremde Marken befinden, zu Werbezwecken an Dritte bedarf nicht der Zustimmung des Markeninhabers, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Folien weder für Plagiate noch für Produkte verwendet werden, für die nach § 24 MarkenG keine Erschöpfung eingetreten ist.

Streitwert: 10.000 €

LG Hamburg, Urt. v. 27.06.13, 327 O 507/12 - Anglerforum

eigenesache Kümmern sich neben dem Domaininhaber auch andere Personen um ein mit der Domain adressiertes Diskussionsforum, entsteht allein dadurch noch nicht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Der Namens- und Firmenschutz erstrecktsich auch auf einzelne Bestandteile oder Abkürzungen als geschäftliche Bezeichnung gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 MarkenG, wenn diese selbst kennzeichnungskräftig sind.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.02.13, I-20 W 104/11 - Anlass zur Klage

eigenesache Wer der Aufforderung, eine Domain freizugeben, nicht nachkommt, gibt auch dann Anlass für die Erhebung einer Klage im Sinne des § 93 ZPO, wenn das Aufforderungsschreiben die formellen Anforderungen an eine Abmahnung nicht erfüllt.

OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.01.13, I-20 U 190/11 - Google Places

eigenesache Werden durch den Inhalt eines Eintrags bei Google-Maps Kennzeichenrechte verletzt, hat der Zeicheninhaber nachzuweisen, dass der Inhaber des beworbenen Unternehmens den Eintrag veranlasst hat. Wurde der Eintrag von ihm nicht veranlasst, muss der Inhaber des Unternehmens auch nicht für eine Löschung sorgen.

Streitwert: 1.704,50 €

Instanzen: LG Düsseldorf, Urt. v. 16.09.11, 38 O 7/11; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.01.13, I-20 U 190/11

OLG Hamm, Urt. v. 13.12.12, I-4 U 107/12 - Krimi-Dinner

eigenesache Die Abgabe einer Unterlassungserklärung lediglich per Telefax durch eine Privatperson oder einen Kleinunternehmer reicht wegen §§ 126, 780, 781 BGB zum Abschluss eines wirksamen Unterlassungsvertrags nicht aus. Allerdings trifft den Abgemahnten die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass er kein Handelsgewerbe, sondern nur ein Kleingewerbe betreibt.

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Strömer
Duisburger Straße 9
40477 Düsseldorf

Telefon:   +49 211 164581-00
Telefax:   +49 211 164581-01
E-Mail:    anwalt@stroemer.de