Die Bewerbung und der Verkauf von Folien, auf denen sich fremde Marken befinden, zu Werbezwecken an Dritte bedarf nicht der Zustimmung des Markeninhabers, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Folien weder für Plagiate noch für Produkte verwendet werden, für die nach § 24 MarkenG keine Erschöpfung eingetreten ist.
Streitwert: 10.000 €