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BVerfG, Beschl. v. 06.11.19, 1 BvR 276/17 - Löschung von Suchergebnissen (Recht auf Vergessen II)

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Soweit Betroffene von einem Suchmaschinenbetreiber verlangen, den Nachweis und die Verlinkung bestimmter Inhalte im Netz zu unterlassen, sind in die danach gebotene Abwägung neben den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im Rahmen der unternehmerischen Freiheit der Suchmaschinenbetreiber die Grundrechte der jeweiligen Inhalteanbieter sowie die Informationsinteressen der Internetnutzer einzustellen. Soweit das Verbot eines Suchnachweises in Ansehung des konkreten Inhalts der Veröffentlichung ergeht und dem Inhalteanbieter damit ein wichtiges Medium zu dessen Verbreitung entzieht, das ihm anderweitig zur Verfügung stünde, liegt hierin eine Einschränkung seiner Meinungsfreiheit.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

BVerfG, Beschl. v. 14.06.19, 1 BvR 2433/17 - Schmähkritik

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Die Qualifikation einer ehrenrührigen Aussage als Schmähkritik und der damit begründete Verzicht auf eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehre richten sich nach dem Kriterium des sachlichen Bezugs. Solange ein Bezug zu einer Sachauseinandersetzung besteht und sich die Äußerungen damit nicht – wie etwa im Fall der Privatfehde – auf eine bloße persönliche Diffamierung oder Herabsetzung der von der Äußerung Betroffenen beschränken, sind sie nicht als Schmähung einzustufen, sondern können sie nur nach Maßgabe einer umfassenden und einzelfallbezogenen Abwägung mit der Meinungsfreiheit als Beleidigung bestraft werden. Ob ein solcher sachlicher Bezug gegeben ist, ist unter Berücksichtigung von Anlass und Kontext der Äußerung zu ermitteln.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

BGH, Urteil vom 20.02.2018 - Jameda-Profil

bghEine Ärztin hat vor dem BGH gegen das Bewertungsportal Jameda gesiegt. Sie kann die Löschung ihres Profils (genauer: ihrer personenbezogenen Daten) gemäß 35 Abs. 2 BDSG verlangen, weil Jameda aufgrund unterschiedlicher Darstellung von kostenfreien und kostenpflichtigen Profilen nicht mehr als neutraler Informationsmittler auftritt. In diesem Fall überwiegt nach Ansicht des BGH das Recht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK) das Recht des Bewertungsportals auf Meinungs- und Medienfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 10 EMRK).

Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 20.02.2018

AG Düsseldorf, Urt. v. 22.08.17, 42 C 13/17 - Mithörer

lg duesseldorfDie Aussage eines Zeugen, der ein auf Raumlautsprecher gestelltes Telefongespräch ohne Zustimmung des Gesprächspartners mitgehört hat, unterliegt einem Beweisverwertungsverbot. Das gilt dann nicht, wenn der Zeuge ein verantwortlicher Mitarbeiter der Partei ist.

eigenesacheStreitwert: 446,25 € 

LG Berlin, Urt. v. 18.10.16, 35 O 200/14 - Kameraüberwachung

lg berlinWer Unterlassungsansprüche wegen der Anbringung einer Überwachungskamera auf dem Grundstück eines Nachbarn geltend macht, muss beweisen, dass mit der Kamera in der Vergangenheit auch sein Grundstück schon einmal beobachtet worden ist. Gelingt ihm das nicht, muss er belastbare Anhaltspunkte dafür vortragen, dass mit einer solchen Überwachung ernsthaft zu rechnen ist. Der Hinweis auf die üblichen Zwistigkeiten im Nachbarschaftsverhältnis reicht dazu nicht aus.

eigenesache Streitwert: 6.000,00 €. 

AG Mettmann, Urt. v. 16.06.15, 25 C 384/15 - Grabsteinfotos

eigenesache Das Fotografieren eines Grabsteins und die anschließende Veröffentlichung des Lichtbilds im Internet stellen keinen Eingriff in das postmortale Persönlichkeitsrecht dar.

Streitwert: 4.000,00 EUR

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