LG Düsseldorf

LG Düsseldorf, Beschl. v. 21.10.22, 12 O 326/22 - Dringlichkeit

entscheidungen

In äußerungsrechtlichen Angelegenheiten gilt die Dringlichkeit in Verfügungsverfahren regelmäßig als widerlegt, wenn der Antragsteller ab Kenntnis von einem Verstoß länger als einen Monat abwartet, bevor er den Verfügungsantrag einreicht. 

Landgericht Düsseldorf
Beschl. v. 21.10.22, 12 O 326/22

Streitwert: 10.000,00 €

Amtsgericht Neuss

AG Neuss, Urt. v. 16.08.21, 101 C 3381/19 - Firmenauskunft24

entscheidungen

Anrufe bei Unternehmern zu dem Zweck, Ihnen einen Eintrag in ein Internet-Firmenverzeichnis zu verkaufen, stellen einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Wehrt sich ein Betroffener mit anwaltlicher Hilfe gegen solche Anrufe, hat er deshalb Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Anwaltshonorare. 

Streitwert: 2.198,64 €

Amtsgericht Neuss
Urteil vom 16. August 2021, 101 C 3381/19

Wir waren an dem Verfahren als Prozessbevollmächtigte beteiligt.

LG Gera

LG Gera, Urt. v. 05.05.21, 3 O 1317/17 - »Absolut unhöflich«

entscheidungen

Eine Bewertung bei Google MyBusiness setzt keinen Kundenkontakt voraus. Ausreichend ist, dass der Bewertende in irgendeiner Art und Weise mit dem Geschäft des Bewerteten in Berührung gekommen ist.

Landgericht Gera
Urt. v. 05.05.21, 3 O 1317/17

LG Nürnberg-Fürth

LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 09.04.21, 11 O 2453/20

entscheidungen

Bei Bewertungsportalen sind an die Prüfpflichten des Betreibers zwar strenge Anforderungen zu stellen. Der Umfang der Prüfpflicht richtet sich aber nach den Umständen des Einzelfalls. Maßgeblich sind hierbei insbesondere das Gewicht der angezeigten Rechtsverletzung sowie die Erkenntnismöglichkeiten des Providers.

Landgericht Nürnberg-Fürth
Urt. v. 09.04.21, 11 O 2453/20

Streitwert: 20.000,00 €

Wir waren am Verfahren als Prozessbevollmächtiget beteiligt.

Bundesgerichtshof

BGH, Urt. v. 20.11.20, RiZ R 4/20 - Rüge eines Richters wegen politischer Meinungsäußerung in Urteil

entscheidungen

Urteile von Richtern sind grundsätzlich dienstrechtlich überprüfbar. Nicht überprüfbar sind jedoch Formulierungen, die die Entscheidung des Richters tragend begründen. Diese fallen unter die vom Grundgesetz geschützte richterliche Unabhängigkeit. Äußert ein Richter in dem geprüften Urteil eine für die Entscheidungsfindung grundsätzlich irrelevante politische Meinung, so rechtfertigt das eine dienstrechtliche Rüge, wenn die Meinungsäußerung geeignet ist, das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz zu beeinträchtigen. Der Richter verlässt den Kernbereich der richterlichen Tätigkeit, wenn er ein Urteil gleichsam zur Verbreitung seiner politischen Auffassung zweckentfremdet.

Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.11.20, RiZ R 4/20

Amtsgericht Düsseldorf

AG Düsseldorf, Beschl. v. 30.07.20, 46 C 414/19 - Streitwert E-Mail-Werbung

entscheidungen

Wehrt sich ein Rechtsanwalt gegen eine unerwünschte Werbe-E-Mail, ist sein Unterlassungsinteresse mit 1.500,00 € zu bewerten.

Streitwert: 1.500,00 €.

Wir waren an dem Verfahren als Prozessbevollmächtigte des Klägers beteiligt. 

Amtsgericht Düsseldorf
Beschluss vom 30. Juli 2020, 46 C 414/19

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