Alter Wein in neuen Schläuchen

Tobias H. Strömer und Holger Gaspers / August 2004

marketingGesetzesreformen, das zeigt die Aufregung der letzten Wochen, stoßen nicht immer auf Zuspruch. Oft ist der größte Teil des Unmuts über legislative Schönheitskorrekturen auf eine mangelnde Kommunikation und eine dadurch ausgelöste Desinformation zurückzuführen. Das gilt auch für das am 8. Juli 2004 in Kraft getretene reformierte Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

Händler zahlen oftmals die Zeche

Holger Gaspers / Juni 2004

portemonnaieKeine Frage, der Versandhandel - ob im Internet, über Kataloge oder anderswo - ist beliebt und wird angenommen. Das ist verständlich, wenn man die komfortablen Bestellmöglichkeiten betrachtet, die es mittlerweile für fast alle Waren und Dienstleistungen gibt. Ob Bücher, Kleidung, Mode, Schmuck, Elektroartikel oder Computer - alles kann bequem vom heimischen PC aus beim Versandhändler geordert werden. Und die Versandhändler können aufgrund niedriger Personalkosten und dem Verzicht auf Ladenlokale attraktive Preise bieten.

Treuhändler im Internet

Daniel S. Raimer, LL.M. /  Januar 2003 

strohmannBei Kaufverträgen in Vorleistung zu treten, egal ob als Käufer oder Verkäufer, ist seit jeher eine risikobehaftete Angelegenheit. Bei Vertragsschlüssen im Internet wird diese Unsicherheit für beide Seiten erheblich verstärkt. Der kalifornische Anbieter »Escrow.com« bietet nun Vertragsparteien weltweit die Möglichkeit, die mit einer Vertragsabwicklung verbundenen Risiken zu minimieren.

Anbieterkennzeichnung

Tobias H. Strömer / Oktober 2002

Wer geschäftsmäßig Teledienste anbietet, muss seine Website nach §§ 6 TDG, 10 MDStV mit einer Anbieterkennzeichnung versehen. Darüber, wie eine ordnungsgemäße solche Anbieterkennzeichnung aussehen, herrscht bei vielen Anbietern große Unsicherheit. Die Folge: Es hagelt Abmahnungen wegen fehlender oder falscher Kennzeichnungen.

Selbsternannte Abmahnvereine

Tobias H. Strömer / September 2002

sparschweinWie die Pilze scheinen in den letzten Wochen selbsternannte Abmahnvereine wie der »Interessensverbund faires Internet« oder der »Verein zur Sicherung & Wahrung von Verbraucherrechten« aus dem Boden zu sprießen. Häufig mahnen solche Wettbewerbshüter von Gottes Gnaden wegen lässlicher Sünden wie fehlerhaften Anbieterkennzeichnungen, mangelhafter Belehrungen nach dem Fernabsatzrecht oder unzulässigen Werbe-E-Mails ab. Gegen solche Pilze ist ein Kraut gewachsen.

Das neue Fernabsatzrecht

Tobias H. Strömer / März 2002

telefonatAm 30. Juni 2000 trat das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) in Kraft, das die Wirksamkeit und die Rechtsfolgen von Verträgen, die »unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden« regelte. Gemeint sind damit Verträge, bei denen sich Verkäufer und Käufer nur virtuell begegnen, also etwa beim Teleshopping über Fernsehen oder im Internet, aber auch herkömmliche Versandgeschäfte, bei denen Waren aus einem Katalog bestellt werden. Für Verkäufer im Internet spielt das Gestz eine wichtige Rolle.

 

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