Christian Franz / September 2009
Für Online-Shop-Betreiber ist es ein fortlaufendes Ärgernis: Waren werden bisweilen gekauft, obwohl von vornherein beabsichtigt ist, nach kurzer Nutzung den Widerruf zu erklären. Nicht selten finden sich etwa auf Speicherkarten von nagelneuen Kameras von erheblichem Wert die Aufnahmen eines Kurzurlaubs. Die Gebrauchsspuren machen einen Verkauf als Neuware regelmäßig unmöglich. Der EuGH hatte jetzt über die deutschen Regeln zum Wertersatz in solchen Fällen zu entscheiden - mit nur auf den ersten Blick negativem Ergebnis.