Tell-a-Friend: Kunden als Werbeträger

Tobias H. Strömer / Mai 2009

empfehlungEs ist im Internet gängige Praxis, Marketing über eine »Tell-a-Friend-Funktion« zu betreiben. Der sich dahinter verbergende Gedanke, den eigenen Kunden als Werbeträger einzusetzen, mag als Marketingkonzept durchaus überzeugend sein. Unter Berücksichtigung der in diesem Zusammenhang veröffentlichten Rechtsprechung ist die Marketingform hingegen problematisch.

Die Wurzel allen Übels

Tobias H. Strömer / Februar 2009

abmahnungWer im Internet mit eigenen Seiten auftritt, verstößt nahezu zwangsläufig irgendwann gegen geltendes Recht. Das liegt nicht nur an der Regelungswut des deutschen Gesetzgebers, sondern vor allem auch an der Unbedarftheit vieler Anbieter, die zwar Geld verdienen möchten, die dabei zu beachtenden Spielregeln aber nicht kennen oder einhalten wollen.

Die endgültige Widerrufsbelehrung?

Christian Franz, LL.M. / November 2008

tafelnDie Rechtsprechung mutet Onlinehändlern zu, die Rechtslage zum Widerrufsrecht im Fernabsatz besser zu kennen als das Bundesjustizministerium. Diesen Missstand will der Gesetzgeber nun beenden. Das Gelingen ist zweifelhaft. Dürfen Online-Händler daher wirklich aufatmen und sich auf künftige Rechtssicherheit freuen?

Telefonnummer im Impressum?

Rechtsanwalt Tobias H. Strömer / Oktober 2008

justiziaDie richtige Gestaltung der nach § 5 TMG vorgeschriebenen Anbieterkennzeichnung ist ein Dauerbrenner bei Abmahnungen. Stein des Anstoßes war bislang auch die Frage, ob neben einer E-Mail-Adresse auch eine weitere Möglichkeit der Kontaktaufnahme angegeben werden muss. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof Klarheit geschaffen.

Umgang mit Abmahnungen

Tobias H. Strömer / September 2008

abmahnungWettbewerbsregeln haben ihren Sinn. Die Widerrufsbelehrung etwa soll Verbraucher schützen. Ob man ihr das immer anmerkt, soll hier nicht diskutiert werden. Immerhin hat sie ein von uns mehrheitlich gewähltes Parlament für gut geheißen. Wer soll die Einhaltung von Wettbewerbsregeln kontrollieren? Eine Verbraucherpolizei? Gott bewahre! Der Wettbewerb soll sich selbst regeln. Das spart Steuern. Gut so! Also müssen Mitbewerber sich um die Einhaltung der Regeln selbst kümmern.

Des Versandhändlers Freud' - des Kunden Leid?

Holger Gaspers / Oktober 2004

geld3Bereits im Juni 2004 hatten wir an dieser Stelle darauf hingewiesen (»Die Händler zahlen oft die Zeche«), dass eine Gesetzesänderung im Fernabsatz anstehen könnte. Nun haben sich am Mittwochabend, 27. Oktober 2004, Bundestag und Bundesrat in einem Vermittlungsausschuss darauf geeinigt, dass bei Fernabsatzgeschäften (also auch bei Onlinekäufen) die Rücksendekosten generell den Kunden auferlegt werden können. Bislang bestand diese Möglichkeit nur bei einem Warenwert unter 40,00 €. Bedingung für eine Kostentragungspflicht bei höheren Warenwerten soll sein, dass der Käufer den Kaufpreis noch nicht bezahlt hat.

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