Tobias H. Strömer / September 2004
Das Landgericht Düsseldorf (Urt. v. 28.07.04, 12 O 19/04) hatte über den Antrag des Anbieters eines Jugendschutzsystems zu entscheiden, einem Mitbewerber den Vertrieb seines Konkurrenzprodukts zu verbieten, das auf einer Personalausweisroutine ohne vorausgegangene PostIdent-Kontrolle beruht. Der in Wettbewerbsachen ungewöhnlich hohe Streitwert von 500.000 €, den die Antragstellerin und das Gericht der Entscheidung zu Grunde legten, zeugt von der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit.