Urheberrechte und die »Legende vom rechtsfreien Raum«

Tobias H. Strömer und Anselm Withöft / Februar 1998

laufwerkIn regelmäßigen Abständen geht ein Schrei durch die Gemeinde der Internet-User, wenn wieder einmal ein Film-, Comic- oder Musikkonzern auf massive Weise sämtlichen Verwendern urheberrechtlich geschützter Dateien deren Nutzung verbietet. Bands wie die britischen »Oasis«, Comiczeichner wie Gary Larson oder der amerikanische Sender Fox mit den »Simpsons« haben das bereits vorexerziert und weitere »Abmahnwellen« stehen den erstaunten Usern noch ins Haus. Ein Webdesigner, der seine Site mit Bildern, Cartoons, Music-Files etc. aufwerten will, sollte sich daher vorher einige Gedanken ob und wenn ja wie er diese Dateien verwenden darf.

Nationalbibliothek will Websites archivieren

Rechtsanwalt Tobias H. Strömer / Oktober 2008

bibliotecaSeit dem 23. Oktober 2008 müssen alle Inhalte, die zu nicht privaten Zwecken im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden, der Deutschen Nationalbibliothek in Kopie zur Verfügung gestellt werden. Wer sich an die Verpflichtung nicht hält und seine Website nicht meldet, dem droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 €. Die Verordnung zu dem bizarren Gesetz ist jetzt in Kraft getreten. Ob und gegebenenfalls wie die Verordnung jemals angewendet werden wird, bleibt abzuwarten. Im Moment sieht es nicht danach aus, als müsse sich der Betreiber einer Internetseite ernsthaft Sorgen machen.

Freigabe oder Providerwechsel?

Tobias H. Strömer / Juli 2008

briefkastenImmer dann, wenn eine Internetdomain vom alten Inhaber auf einen neuen Inhaber umgeschrieben werden soll, stellt sich die Frage, wie am sinnvollsten die Gefahr ausgeschlossen werden kann, dass Dritte auf die Domain zugreifen. Dabei bieten sich zwei Möglichkeiten der Übertragung an: Zum einen kann der alte Domaininhaber zunächst die Freigabe erklären (Close-Antrag), der neue Inhaber anschließend übernehmen. Zum anderen kann zunächst ein Providerwechsel stattfinden (CHProv) wobei nach dem Providerwechsel die Inhaberdaten geändert werden.

Mogelpackung Internet-Rechtsschutz

Tobias H. Strömer / Dezember 2004

baustelleWer im Internet von sich reden macht, läuft immer Gefahr, bei seinem Auftritt gegen geltendes Recht zu verstoßen. Das ist zwar außerhalb des weltweiten Netzes nicht anders. Nur merkt es da vielleicht niemand. Im Netz werden Verstöße zwangsläufig früher oder später aufgedeckt. Und manchmal holt den einen oder anderen sogar die Vergangenheit ein, weil es zahllose Archive gibt, die jeden Beitrag in einer Newsgroup oder einem Gästebuch protokollieren und der Nachwelt verfügbar machen.

Lästige Fenster

Daniel S. Raimer, LL.M.

fensterViele Internet-Nutzer kennen sie: die Pop-Up-Fenster, in denen man zum Aufruf einer bestimmten Website eingeladen wird. »JessyGirl19w« und »AnneGirl19w« finden es schade, dass man schon aus dem Chat verschwunden sei, »KerstinGirl19w« und »Tanja19w« laden »hübsche Boys« zum Besuch ihrer Homepages ein. Andere Fenster fordern zum Besuch von Websites auf, auf denen man sich Windows-Updates herunterladen soll.

Betrug mit Autodialern

Tobias H. Strömer / April 2002

sendNeue rechtliche Probleme werfen so genannte Autodialer auf. Dabei handelt es sich um kleine Programme, die von Internet-Anbietern über die Telefonleitung unbemerkt auf der Festplatte des Internetnutzers installiert werden und anschließend jede weitere Einwahl ins Internet nicht über die standardmäßig eingestellte Verbindung, sondern über eine teure 0190er-Mehrwertrufnummer herstellen. Der Internet-Nutzer erfährt von seinem Glück erst mit der Zusendung der Telefonrechnung, auf der dann plötzlich hohe Beträge für Verbindungen ausgewiesen sind, die er jedenfalls bewusst gar nicht aufgebaut hat.

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