Mogelpackung Internet-Rechtsschutz

Tobias H. Strömer / Dezember 2004

baustelleWer im Internet von sich reden macht, läuft immer Gefahr, bei seinem Auftritt gegen geltendes Recht zu verstoßen. Das ist zwar außerhalb des weltweiten Netzes nicht anders. Nur merkt es da vielleicht niemand. Im Netz werden Verstöße zwangsläufig früher oder später aufgedeckt. Und manchmal holt den einen oder anderen sogar die Vergangenheit ein, weil es zahllose Archive gibt, die jeden Beitrag in einer Newsgroup oder einem Gästebuch protokollieren und der Nachwelt verfügbar machen.

Lästige Fenster

Daniel S. Raimer, LL.M.

fensterViele Internet-Nutzer kennen sie: die Pop-Up-Fenster, in denen man zum Aufruf einer bestimmten Website eingeladen wird. »JessyGirl19w« und »AnneGirl19w« finden es schade, dass man schon aus dem Chat verschwunden sei, »KerstinGirl19w« und »Tanja19w« laden »hübsche Boys« zum Besuch ihrer Homepages ein. Andere Fenster fordern zum Besuch von Websites auf, auf denen man sich Windows-Updates herunterladen soll.

Betrug mit Autodialern

Tobias H. Strömer / April 2002

sendNeue rechtliche Probleme werfen so genannte Autodialer auf. Dabei handelt es sich um kleine Programme, die von Internet-Anbietern über die Telefonleitung unbemerkt auf der Festplatte des Internetnutzers installiert werden und anschließend jede weitere Einwahl ins Internet nicht über die standardmäßig eingestellte Verbindung, sondern über eine teure 0190er-Mehrwertrufnummer herstellen. Der Internet-Nutzer erfährt von seinem Glück erst mit der Zusendung der Telefonrechnung, auf der dann plötzlich hohe Beträge für Verbindungen ausgewiesen sind, die er jedenfalls bewusst gar nicht aufgebaut hat.

Telefonsex und Sexchats

Tobias H. Strömer  / März 2000

schweinViele Tausend DM werden jährlich für Telefonsex-Gespräche, die von der Deutschen Telekom vermittelt werden, ausgegeben. So mancher Anrufer gönnt sich zunächst das Vergnügen, erschrickt dann aber heftig, wenn er die Telefonrechnung liest. Das OLG Stuttgart hat jetzt entschieden, dass Telefonsex-Verträge sittenwidrig sind und die Telekom deshalb auf ihr Geld lange warten kann.
Telekom bekommt kein Geld für Telefonsex

Neue Kundenschutzverordnung in Kraft

Tobias H. Strömer / Mai 1998

Die Vorschriften der neuen Verordnung gelten für alle diejenigen, die der Öffentlichkeit Telekommunikations-Dienstleistungen gewerblich anbieten. Dazu gehören nicht nur die Telekom und andere Sprach-Carrier, sondern auch alle Provider, soweit sie ihren Kunden Internetzugänge anbieten. Diese müssen in Zukunft darauf achten, dass sie bei zeitabhängig tarifierten Verbindungen die Dauer der Verbindung in Zukunft »mit einem amtlichen Zeitnormal« ermitteln müssen. Welche technischen Einrichtungen dazu erforderlich sind, teilt auf Anfrage die Regulierungsbehörde in Bonn mit. Die Einhaltung einer genauen Zeitmessung ist der Behörde dann - so verlangt es die neue Verordnung - einmal jährlich durch die Prüfbescheinigung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle für Qualitätssicherungssysteme oder das Prüfergebnis eines vereidigten, öffentlich bestellten Sachverständigen nachzuweisen. Ob das in der Praxis durchführbar sein wird, bleibt abzuwarten.

Medien und Teledienste

Tobias H. Strömer / Februar 1998

Am 1. August 1997 sind nebeneinander das Teledienstegesetz und der Mediendienste-Staatsvertrag in Kraft getreten. Auf den ersten Blick finden sich viele gleich lautende Regelungen. Das ist kein Zufall: Bundestag und Bundesrat mochten sich nicht darüber einigen, ob das »Internet« eher Individual- oder Massenkommunikation ist. Für ersteres ist nach der Kompetenzverteilung im Grundgesetz der Bund zuständig, für letzteres sind es die Länder. Die Spielregeln für Anbieter von Tele- und Mediendiensten sollten nicht allzu stark voneinander abweichen. Im Detail gibt es allerdings schon wichtige Unterschiede.

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