René Irmscher / September 2012
Werbemaßnahmen für Arzneimittel und Medizinprodukte waren lange Zeit nur in sehr beschränktem Ausmaß zulässig, sodass viele Ärzte aufgrund der schier undurchdringlichen und unübersichtlichen Rechtslage von Werbeaktivitäten vollständig Abstand nahmen. Dass effektive und gezielte Werbung einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil bringen kann, liegt auf der Hand. War es bislang so, dass viele Werbeaktivitäten durch die zahlreichen gesetzlichen Verbote von vornherein ausgeschlossen waren und im Rahmen anwaltlicher Beratung komplett gestrichen oder erheblich entschärft werden mussten, werden sich die Rahmenbedingungen für die Heilmittelwerbung jetzt erheblich entspannen. Der Bundesrat hat am 21. September 2012 grünes Licht für Änderungen im Arznei- und Heilmittelrecht gegeben, sodass viele bisher unzulässige Werbeaussagen und Werbemaßnahmen künftig erlaubt sein werden. Die Änderungen werden voraussichtlich am 1. Oktober 2012 in Kraft treten.