LG Bonn, Urt. v. 16.11.99, 10 O 457/99 - Virtuelles Hausrecht im Chat

Dem Betreiber eines kostenlosen Chats steht ein »virtuelles Hausrecht« zu. Einen Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 BGB gegen einen Teilnehmer besitzt er aber nur bei schwerwiegenden Störungen, etwa Beleidigungen anderer Teilnehmer.

Fundstelle: NJW 2000, 961

AG Ulm, Urt. v. 29.10.99, 2 C 1038/99 - Virtuelles Kaufhaus

Der Vertrag eines Internet Providers, der ein virtuelles Kaufhaus betreibt, mit Anbietern, die in diesem Kaufhaus einen Shop unterhalten wollen, ist als Dauerschuldverhältnis mit dienstvertraglichem Charakter zu qualifizieren. Dieses Dauerschuldverhältnis kann fristlos bei Vorliegen eines wichtigen Grunds gekündigt werden. Ein solcher Grund liegt unter anderem dann vor, wenn eine Verbindung zur Homepage des Shop-Betreibers nur hergestellt werden kann, wenn der Kunde die vom Provider versandten Cookies akzeptiert und diese Cookies nicht für das Angebot des Providers erforderlich sind.

LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 19.05.99, 14 O 9971/98 - Online-Broking

Ein Online-Broker-Unternehmen haftet dem Kunden auf Schadenersatz, wenn die sofortige Durchführung einer Kunden-Order zum Ankauf von Aktien bei Börsenbeginn infolge eines von dem Broker-Unternehmen zu vertretenden Umstands unmöglich geworden ist.

LG Lübeck, Urt. v, 24.11.98, 11 S 4/98 - Frames III

Der Betreiber einer Website ist für die Darstellung fremder Inhalte in Frames verantwortlich im Sinne des § 5 Abs. 1 Teledienstegesetzes, wenn der Eindruck entsteht, dass er sich die »geframten« Seiten und deren Inhalte geistig zu eigen machen will.

AG Pinneberg, Urt. v. 05.05.98, 63 C 4/98 - Beweiswert der Telekom-Rechnung

Die Aufstellung auf der Telefonrechnung von über einen Btx-Anschluß abgerufenen Leistungen reicht als Beweis für die tatsächliche Inanspruchnahme nicht aus. Dies gilt auch dann, wenn der Btx-Zugang durch ein persönliches Kennwort geschützt ist, da aufgrund der jüngsten Erkenntnisse zum Sicherheitsstandard der T-Online-Software nicht ausgeschlossen werden kann, daß es auch einem Dritten möglich ist, das persönliche Kennwort in Erfahrung zu bringen.

LG Frankfurt/Main, Urt. v. 10.02.98, 2/14 O 412/97 - Sittenwidriger Domain-Handel

Ein Rechtsgeschäft, welches die Überlassung einer Vielzahl von Internet-Domains gegen Vergütung zum Gegenstand hat, ist sittenwidrig, wenn die Vereinbarung im Kern darin besteht, Inhaber bekannter Firmen, Marken oder Geschäftsbezeichnungen zu veranlassen, sich die Benutzung derselben im Internet zu erkaufen.

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