Begehrt ein Unternehmen die Freischaltung seines Verkäuferkontos auf einer Online-Handelsplattform in einem Eilverfahren, so muss es eine Existensgefährdung durch die Sperrung glaubhaft machen. Es reicht nicht, dass lediglich erhebliche wirtschaftliche Nachteile geltend gemacht werden, da ansonsten eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache vorliegen würde. Verbleiben dem Unternehmen weitere Vertriebskanäle, zum Beispiel ein eigener Online-Shop, so spricht das gegen eine Existenzgefährdung bei einer Sperrung des Verkäuferkontos.
Brandenburgisches Oberlandesgericht
Beschl. v. 11.11.20, 4 W 50/20
Streitwert: 10.000,00 €