Das wirtschaftliche Interesse an der Unterlassung der Verwendung einer falschen Herkunftsangabe und eines Verstoßes gegen das Produktsicherheitsgesetz ist jedenfalls mit 12.000 € zu bewerten.
Das wirtschaftliche Interesse an der Unterlassung der Verwendung einer falschen Herkunftsangabe und eines Verstoßes gegen das Produktsicherheitsgesetz ist jedenfalls mit 12.000 € zu bewerten.
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